ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN ERWERB VON EINTRITTSKARTEN (TICKETS)
Allgemeine Information
Durch den Erwerb der Eintrittskarte („Ticket“) kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Karteninhaber ("Kunden") und der e|motion sports gmbh germany (im Folgenden "Veranstalter" genannt) zustande. Hierfür gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf bzw. Erwerb von Eintrittskarten für Veranstaltungen („TICKET-AGB“), die neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Online- Bestellsystem der CTS EVENTIM Sports GmbH (nachfolgend kurz „CTS“ genannt) treten.
Mit der Bestellung von Tickets beauftragt der Kunde die CTS mit der Abwicklung des Kartenkaufes einschließlich dem Versand von Tickets. CTS vermittelt sodann im Namen und Auftrag des Veranstalters den Kaufvertrag, welcher zwischen dem Kunden und dem Veranstalter aufgrund eines rechtmäßigen Ticketerwerbes zustande kommt. Ausgenommen hiervon ist jener Fall, in dem CTS im Einzelfall selbst als „Veranstalter“ gegenüber dem Kunden ausgewiesen, wonach der VKaufvertrag direkt zwischen dem Kunden und CTS zustande kommt.
Mit dem Kauf bzw. Erwerb eines Tickets stimmt der Kunde sowohl den AGB der CTS, diesen TICKET-AGB ebenso wie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters (https://www.ecotransladiesopen.com/de/allgemeine-geschaeftsbedingungen) zu.
1. Geltungsbereich
(1) Diese TICKET-AGB gelten ausschließlich für den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets für Veranstaltungen des Veranstalters.
(2) Ergänzend zu den TICKET AGB gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters, die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes (https://www.ecotransladiesopen.com/de/hausordnung) sowie das einschlägigen Hygiene- und Schutzvorschriften des Veranstalters, welche dem Kunden bei Besuch der Veranstaltung am Veranstaltungsort auch ausgehändigt werden.
2. Vertragsschluss, Zahlungsbedingungen
(1) Die Bestellung von Tickets durch den Kunden gilt als rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags mit dem Veranstalter. Nach Prüfung – insbesondere der Verfügbarkeit der Tickets – wird die Bestellung (Angebot) durch Übersendung einer Bestellbestätigung in Text- oder Schriftform auf der Grundlage dieser TICKET-AGB durch den Veranstalter bestätigt. Die schriftliche Bestellbestätigung (einschließlich der diesem angeschlossenen Rechnung für den Ticketerwerb) durch den Veranstalter gilt als „Annahme“ des Angebotes auf Vertragsabschluss. Mit Zugang der Bestellbestätigung beim Kunden (Annahme) kommt der Kaufvertrag zwischen dem Veranstalter und dem Kunden rechtsgültig zustande.
(2) Die Höhe der Ticket- bzw. Eintrittspreise ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste des Veranstalters und die Ticketkategorien aus dem jeweils aktuellen Sitzplan des Veranstaltungsortes. Zuzüglich zum Ticketpreis können Versandkosten und/oder eine angemessene Bearbeitungsgebühr (z.B. Vorverkaufsgebühr, Systemgebühr) erhoben werden. Diese Kosten werden auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Ticketpreise und gegebenenfalls anfallende Versand- und Bearbeitungsgebühren sind mit Abschluss des Vertrages über den Ticketerwerb , sohin mit Zugang der Bestellbestätigung sowie der dieser beigefügten Rechnung, zur Zahlung fällig.
(4) Sollten Tickets vor Zahlung des gesamten Ticketpreises, gleich aus welchem Grunde, an den Kunden versendet oder übergeben werden, bleiben die Tickets bis zur vollständigen und endgültigen Zahlung des Ticketpreises Eigentum des Veranstalters. Nicht zur Gänze bezahlte Tickets berechtigen den Kunden nicht zum Besuch einer Veranstaltung.
3. Kein Widerrufsrecht
Bitte beachten Sie, dass für Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Ware, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, kein Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht.
Jede Bestellung von Tickets durch den Kunden ist unmittelbar nach Eingang der Bestellbestätigung durch den Veranstalter (Vertragsabschluss) bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.
Beim Erwerb von Tickets besteht kein Widerrufs- und Rückgaberecht des Kunden (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Dies gilt auch, wenn der Veranstalter Tickets teilweise über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann.
4. Versand, Reklamation
(1) Sofern vom Kunden im Zuge des Bestellvorganges nicht die Option "Elektronisches Ticket" gewählt wird, erfolgt der Ticketversand an den Nutzer auf dem Postweg (zum Versand von Online-Tickets siehe Ziffer 12).
(2) Der Versand von Tickets erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Kunden. Für Verlust und Beschädigung der Tickets beim Versand sowie für sonstige Schäden, die in Zusammenhang mit der (auch elektronischen) Übermittlung der Tickets stehen, übernimmt der Veranstalter keine Haftung, sofern auf Seiten des Veranstalters nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Die Auswahl des Versandunternehmens liegt im freien Ermessen des Veranstalters.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Tickets nach Zustellung bzw. Übergabe auf ihre Richtigkeit, insbesondere im Hinblick auf die Anzahl der bestellten und gelieferten Tickets, den Ticketpreis, das gewünschte Datum für den Besuch der Veranstaltung, die (Sitz-)Platznummer, die Ticketkategorie, die Veranstaltung sowie den Veranstaltungsort zu überprüfen. Um einen allfälligen Umtausch von Tickets sicherstellen zu können hat eine Reklamation des Kunden unter Angabe des Reklamationsgrundes sowie gegen Vorlage des Rechnungsbeleges für die reklamierten Tickets unverzüglich - spätestens jedoch binnen drei Werktagen - nach Übergabe/Zustellung oder Zugang der Tickets per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg an den unter Ziffer 10 dieser TICKET AGB genannten Kontakt des Veranstalters zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist das auf dem Rechnungsbeleg angegebene Datum, der Poststempel bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter auf Rücknahme oder Neubestellung der Tickets. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation wird sich der Veranstalter bemühen, dem Kunden kostenfrei neue Tickets auszustellen, sofern die begehrten Tickets (Datum, Sitzkategorie, Veranstaltung) noch verfügbar sind. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung oder Gewähr, sollten die vom Kunden begehrten Tickets nicht mehr verfügbar sein. Lediglich für den Fall, dass den Veranstalter ein Verschulden an der Ausstellung bzw Zusendung falscher Tickets trifft, wird er dem Kunden angemessenen Wertersatz, entweder in Form vergleichbarer Tickets oder durch Rückerstattung der Ticketkosten leisten. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden gegenüber dem Veranstalter bestehen nicht.
(4) Der Kunde willigt ein, vom Veranstalter innerhalb derselben Ticketkategorie umgesetzt werden zu können.
5. Rückgabe, Verlust und Erstattung von Tickets
(1) Ausgenommen der Fälle einer zulässigen Reklamation (siehe Ziffer 4) ist die Rückgabe bzw. der Umtausch von Tickets ebenso wie die Erstattung des Kaufpreises oder die Aushändigung von Ersatzkarten bei Verlust ausgeschlossen.
Dies gilt auch dann, wenn einer oder mehrere Teilnehmer/Akteure/Spieler ihre Teilnahme an einer Veranstaltung absagen oder wenn einzelne Spiele bzw Showacts im Rahmen einer Veranstaltung ausfallen. Fallen Spiele/Showacts durch höhere Gewalt (Regen, Sturm, etc.) aus, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder nachträglichen Preisnachlass. Fallen Spiele/Showacts durch sonstige, außerhalb des Einflussbereiches des Veranstalters liegende, Ereignisse, darunter auch (aber nicht ausschließlich) das Auftreten von Infektionskrankheiten, der Ausbruch einer Epidemie oder Pandemie und hierauf basierende oder anderweitig verursachte Veranstaltungsverbote bzw Einschränkungen im regulären Veranstaltungsbetrieb aus, besteht ebenfalls kein Anspruch des Kunden auf Rückerstattung oder nachträglichen Preisnachlass.
(2) Die tatsächlichen Veranstaltungs- oder Spieltermine sowie Beginnzeiten einzelner Spiele werden vom Veranstalter im eigenen Ermessen festgelegt. Datum und Zeit der Veranstaltung oder eines Spieles können ohne vorherige Verständigung geändert werden. Bei Verlegung der Veranstaltung/von bestimmten Spielterminen, gleich aus welchem Grund, behalten die Tickets in jedem Fall ihre Gültigkeit. Dies gilt auch im Falle des Abbruchs oder der Verlegung einer Veranstaltung/eines Spiels, sofern diese/das Spiel zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt oder fortgesetzt wird. Kann der Kunde ein verlegtes Spiel oder eine verlegte Veranstaltung nicht besuchen, so erhält er den (bei Abbruch bzw zum Zeitpunkt der Verlegung anteiligen) Kaufpreis für das Ticket gegen Rückgabe des Originaltickets erstattet, sofern den Veranstalter an der Verlegung oder dem Abbruch der Veranstaltung/des Spiels ein Verschulden trifft. Dies gilt nicht für jene Erwerber, die ihr Ticket nicht über die offiziellen Vertriebsstellen erworben haben. Diese erhalten den bezahlten Kaufpreis für ihre Tickets bei Spielabbruch oder Spielverlegung nicht vom Veranstalter zurück. Sonstige Ersatzansprüche (wie zB. Spesen, Reisekosten, Übernachtungskosten usw.) gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen.
Von der Rückerstattung (anteiliger) Ticketkosten ausgenommen sind Bearbeitungs- und Versandgebühren (vgl. 2. (2)); diese werden vom Veranstalter einbehalten.
(3) Der Kunde übernimmt alle Risiken und Gefahren, die im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung entstehen. Der Kunde ist für nicht oder (z.B. durch Zuspätkommen) nur teilweise in Anspruch genommene, verlorene, verlegte oder gestohlene Tickets selbst verantwortlich und kann für solche Tickets keine Ersatzleistung verlangen. Für bereits erworbene Tickets ist keine nachträgliche Berücksichtigung etwaiger Ermäßigungen möglich. Sollte in Ausnahmefällen (Krankheit, o.ä.) dennoch eine Rücknahme (Kulanz seitens des Veranstalters) erfolgen, so wird der Wert des Tickets ausnahmslos in Form von Gutscheinen (kein Bargeld) ersetzt.
6. Nutzung und Weiterveräußerung von Tickets, Vertragsstrafe
(1) Tickets dürfen nicht zum Zweck von Werbung, Promotionen oder andere gewerbliche Zwecke (dies inkludiert Gewinnspiele) verwendet werden. Jegliche kommerzielle und gewerbliche Veräußerung und Weitergabe von Tickets bleibt allein dem Veranstalter und den vom Veranstalter autorisierten Stellen vorbehalten und ist dem Kunden somit nicht gestattet.
(2) Bei Zuwiderhandlungen gegen das vorgenannte Verwertungsverbot ist der Veranstalter berechtigt, die betreffenden Tickets - auch elektronisch - zu sperren und dem jeweiligen Kunden bzw. Inhaber der Tickets entschädigungslos den Zutritt zur Veranstaltung sowie dem Veranstaltungsort zu verweigern bzw. ihn vom Veranstaltungsort zu verweisen und von dem jeweiligen Erstkäufers die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns zu verlangen, sofern es sich um eine unzulässige Weitergabe von Tickets handelt. Der Veranstalter ist zudem berechtigt, einen zukünftigen Verkauf von Tickets gegenüber dem Zuwiderhandelnden zu verweigern, ein Verbot für den Zutritt zum Veranstaltungsort auszusprechen, die diesbezüglich gespeicherten Daten an andere Veranstalter zu übermitteln sowie für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Verbote der Weiterveräußerung die Zahlung einer angemessenen, in das billige Ermessen des Veranstalters gestellte und ggf. vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu fordern. Maßgeblich bei der Ermittlung der Höhe einer Vertragsstrafe ist die Anzahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets. Zudem behält sich der Veranstalter vor, insbesondere im Falle gewerblicher und kommerzieller Weiterveräußerungen von Tickets, in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Namensnennung zu berichten, um die vertragswidrige Verwertung und Nutzung von Tickets künftig zu unterbinden. Die Geltendmachung weiterer rechtlicher Ansprüche behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor.
7. Zutritt zum Veranstaltungsort, Bild- und Tonaufnahmen
(1) Der Kunde erklärt sich mit einer sorgfältigen Durchsuchung und Inspektion und/oder einer zeitlich begrenzten Abnahme verbotener Gegenstände durch das am Veranstaltungsgelände anwesende Ordnerpersonal bereit. Verbotene Gegenstände inkludieren (diese Liste ist nicht vollständig): Flaschen, Dosen, alkoholische Getränke, illegale Drogen, Plakate, Video- und Bewegungskameras in Übertragungsqualität, Aufnahmegeräte, Kameraobjektive größer als 300 mm Fokuslänge, Regenschirme, Feuerwerke und Rauchbomben. Alkoholisierte Personen oder unter Drogeneinfluss stehende Personen kann der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verwehrt werden.
(2) Der Kunde darf kein politisches- oder Werbungsmaterial auf das Veranstaltungsgelände mitbringen. Dies gilt ebenso für provozierende Plakate, die von anderen Personen im Rahmen der Veranstaltung gesehen werden können. Schließlich ist es dem Kunden untersagt, am Veranstaltungsareal Marketingartikel zu vertreiben.
(3) Der Käufer eines Tickets willigt für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter oder vom Veranstalter beauftragte Dritte berechtigt sind, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen, wenn nicht die berechtigten Interessen des Kunden gegen eine derartige Verwendung sprechen; § 23 Abs. 2 des Kunsturhebergesetzes sowie die gesonderten Regelungen zum Datenschutz bleiben unberührt. Der Kunde gewährt dem Veranstalter, seinen Lizenznehmern, Geschäfts- und Medienpartnern hiermit die unwiderrufliche und sachlich, zeitlich und örtlich unbeschränkte Erlaubnis, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person unentgeltlich für die Vermarktung von Veranstaltungen des Veranstalters und die Berichterstattung über solche Veranstaltungen zu verwenden (inklusive der Stimme des Ticketbesitzers und sein Abbild). Dies bezieht sich auf alle Zwecke, die mit der Übertragung und geschäftlichen Zwecken zu tun haben. Der Kunde muss hierfür nicht verständigt werden und erhält keine Entschädigung.
(4) Der Aufenthalt im und am Veranstaltungsort zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print und/oder Foto) ist nur mit Zustimmung des Veranstalters und in den für Medienvertreter besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Es ist Ticketinhabern daher ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet, Ton, Fotos, Videos, Beschreibungen oder Resultate des Spiels aufzunehmen. Bei Zuwiderhandlung sind der Veranstalter und seine Mitarbeiter berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung gegen Gebühr einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Veranstaltung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden dem Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnung oer Fotos zugestimmt hat. Die Mitnahme von Fotokameras und sonstigen Bild-/Film- und Tonaufnahmegeräten zum Zwecke der kommerziellen Nutzung ist untersagt.
(5) Kein Kunde darf Match-Zwischenstände oder damit verbundenes statistisches Material und andere Daten für geschäftliche oder Glücksspiel-Zwecke sammeln, verbreiten, übertragen, publizieren oder veröffentlichen. Der Aufenthalt in der jeweiligen Veranstaltungsstätte ist nur mit Zustimmung des Veranstalters . Kunden ist es weiters untersagt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters Ton, Fotos, Videos von der jeweiligen Veranstaltung für geschäftliche Zwecke anzufertigen. In keinem Fall ist ohne Zustimmung des Veranstalters die öffentliche Verbreitung, Zurverfügungstellung, Sendung und/oder Wiedergabe von Ton-, Foto -, Film- oder Videoaufnahmen der Veranstaltung, insbesondere über das Internet oder Mobilfunk oder die Unterstützung anderer Personen bei derartigen Aktivitäten, gestattet. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht zur Veranstaltungsstätte mitgebracht werden.
(6) Die Mitnahme von Feuerwerkskörpern, Flaschen, Dosen, Rauschmitteln und Waffen jeglicher Art (auch Wurfgeschosse, Taschenmesser) ist strikt untersagt. Tiere sind auf der gesamten Anlage untersagt. Offensichtlich alkoholisierte Personen verwirken ihr Recht, den Veranstaltungsort zu betreten. Der Zutritt mit ermäßigten Tickets nur unter Vorlage eines entsprechenden Ausweises möglich. Kinder die das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet haben benötigen kein eigenes Ticket, haben jedoch auch keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz. Verstöße gegen diese TICKET-AGB und/oder die Hausordnung des Veranstaltungsortes werden mit einem Verweis vom Veranstaltungsort ohne Erstattung des Ticketpreises geahndet.
(7) Der Veranstalter kann den Zutritt zum Veranstaltungsort dann verweigern, wenn der Andruck auf den Tickets (Preis, Platz, Barcode, Seriennummern etc.) manipuliert oder beschädigt ist, soweit dies nicht vom Veranstalter zu vertreten ist.
(8) Zum Zwecke der Nachverfolgbarkeit möglicher Infektionsketten im Rahmen der COVID-19-Pandemie ist die Erfassung und Kontrolle der Besucherdaten zwingend erforderlich. Im Zuge der Bestellung eines Tickets ebenso wie beim Betreten des Veranstaltungsgeländes werden personenbezogene Daten des Kunden, darunter der vollständige Name aufgenommen. Darüber hinaus werden die vollständigen Namen eines Ticketinhabers auf das/die betreffende(n) Ticket(s) angedruckt. Der Kunde nimmt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (https://www.berlinladiesopen.com/de/allgemeine-geschaeftsbedingungen) sowie die Datenschutzbestimmungen von e|motion (https://www.berlinladiesopen.com/de/datenschutz) zustimmend zur Kenntnis.
(9) Der Veranstalter ist berechtigt, Kunden den Zutritt zum Veranstaltungsgelände zu verwehren, wenn diese Erkrankungssymptome wie erhöhte Körpertemperatur, Husten, (Coronasymptome) aufweisen. Die erworbenen Tickets werden in diesem Fall nicht durch Rückzahlung des Ticketpreises refundiert.
(10) Der Veranstalter behält sich weiters das Recht vor, Kunden/Besucher, die den geordneten Ablauf einer Veranstaltung stören oder der jeweiligen Hausordnung bzw. Anordnungen des Ordnerpersonals zuwiderhandeln, den Erwerb von Tickets für bestimmte Zeit oder in schwerwiegenden Fällen auf Dauer zu versagen.
Ergänzende Bedingungen hinsichtlich der Verhaltensweise eines Kunden bei Einlass sowie auf dem Veranstaltungsgelände sind im Hygienekonzept sowie den Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen des Veranstalters (https://www.berlinladiesopen.com/de/allgemeine-geschaeftsbedingungen), welches für Besucher der Veranstaltung verbindlich sind, enthalten.
8. Haftung
(1) Der Aufenthalt am und im Veranstaltungsort erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet für Personen- und/oder Sachschäden - soweit zulässig - nur bis zur Höhe der versicherten Risiken.
(2) Der Veranstalter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden, die von ihm selbst bzw. seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, es sind wesentliche Vertragspflichten betroffen. Die Haftung des Veranstalters ist außer im Falle vorsätzlichen Handelns auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt, es sei denn, es liegt eine grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor.
(3) Ansprüche wegen schuldhafter Herbeiführung von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen arglistiger Täuschung bleiben unberührt.
9. Datenschutz
Für den Veranstalter ist die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen eine Selbstverständlichkeit. Daher erhebt, verarbeitet und nutzt der Veranstalter bei der Durchführung eines Vertrages personenbezogenen Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Nähere Informationen hierzu sind den Datenschutzbestimmungen des Veranstalters (https://www.berlinladiesopen.com/de/datenschutz) zu entnehmen, welchen der Kunde mit dem Erwerb von Tickets ausdrücklich zugestimmt hat, zu finden.
Gemäß § 7 Abs. 3 UWG ist der Veranstalter berechtigt, eine E-Mailadresse, die der Kunde dem Veranstalter im Zusammenhang mit dem Kauf einer Ware oder Dienstleistung mitteilt, zu verwenden, um diesen zukünftig über ähnliche Waren oder Dienstleistungen des Veranstalters zu informieren.
Der Kunde kann einer Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu werblichen Zwecken jederzeit widersprechen. Über dieses Widerspruchsrecht informiert der Veranstalter den Kunden bei jeder werblichen Ansprache. Wenn der Käufer der werblichen Verwendung seiner Angaben widersprechen möchte, genügt eine Nachricht an:
e|motion sports GmbH Germany
Feuerbacher Weg 99, 70192 Stuttgart
Telefon: +49 (0)711 16543 61
E-mail: info@berlinladiesopen.com
10. Kontakt
(1) Ticketbestellungen oder Rückfragen zum Ticketverkauf im Online-Shop oder die Hotline des Veranstalters können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten erfolgen:
CTS EVENTIM Sports GmbH
E-Mail: kundenservice-tennis-berlin@eventim.de
Tel: 01806 991178**
**Mo. - Sa. 08:00 - 20:00 Uhr, So./Feiertag 10:00 - 20:00 Uhr (0,20 Euro/Anruf inkl. MwSt. aus dem dt. Festnetz, max. 0,60 Euro/Anruf inkl. MwSt. aus dem dt. Mobilfunknetz)
(2) Ticketbestellungen oder Rückfragen zum Ticketverkauf von Tickets direkt über den Veranstalter (nicht über den Online-Shop) können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten erfolgen:
info@berlinladiesopen.com
(3) Ticketbestellungen oder Rückfragen zum Ticketverkauf in Vorverkaufsstellen können über die jeweilige Vorverkaufsstelle erfolgen.
11. Preisbestandteile und Zahlungsmodalitäten
(1) Der Preis für die über die Website erworbene Tickets setzt sich aus dem Ticketpreis sowie einer Online-Buchungsgebühr in Höhe von EUR 0,60 zusammen. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im Preis enthalten.
(2) Der Kunde kann per Kreditkarte (VISA, MasterCard, American Express), per SEPA-Lastschriftverfahren, PayPal oder giropay bezahlen.
Die Zahlungsabwicklung für VISA und Master-Card erfolgt über die CTS EVENTIM Nederland B.V., Postbus 3096, 2130 KB Hoofddorp, Nieder-lande.
12. Übergabe der im Online-Ticketshop erworbenen Online-Tickets
(1) Bei einem Kauf von Online-Tickets im Online-Ticketshop des Veranstalters erfolgt die Übergabe der Online-Tickets grundsätzlich durch Zusendung eines Print@Home- oder Mobile-Tickets an eine vom Kunden im Kaufprozess benannte E-Mail-Adresse. Diese elektronische Zustellung der Online- Tickets erfolgt für den Kunden kostenlos.
13. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen (IPR) und des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen dem Veranstalter und dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Stuttgart, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist.
(3) Der Veranstalter ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Sollten einzelne Klauseln dieser TICKET-AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist. Entsprechend ist bei einer etwaig fehlenden vertraglichen Regelung zu verfahren.
e|motion sports gmbh germany
Feuerbacher Weg 99, 70192 Stuttgart
Telefon: +49 (0)711 16543 61
E-mail: info@berlinladiesopen.com
Web: www.e|motion.com
UID:DE814825795
Datenschutzbestimmungen: https://www.berlinladiesopen.com/de/datenschutz
Stand: Oktober 2023
Logen
Informationen über unsere Logen erhalten sie unter hospitality@berlinladiesopen.com
Rabatte
20 % Rabatt für Schüler und Studenten mit gültigem Nachweis (bis einschließlich 6 Jahre frei, ohne Sitzplatzanspruch)
20 % Rabatt für schwerbehinderte mit mindestens 50 %-iger Behinderung
Aktionen
KidsDay | Sa., 15.06 & So., 16.06.: Tickets für jugendliche bis 16 Jahre nur 10 € (limitierte Anzahl)
Nicht mit anderen Aktionen kombinierbar!
Ermäßigungen sind nicht kombinierbar. Einlass nur mit gültigem Lichtbildausweis. Eintrittskarten Berechtigen NICHT zur Fahrt mit den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG). An der Tageskasse zuzüglich 5€ Tageskassenzuschlag. Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen. Mit Erwerb einer Eintrittskarte akzeptieren Sie die Allgemeinen Veranstaltungs- und Vertragsbedingungen. Diese sind unter berlinladiesopen.de einsehbar. Änderungen vorbehalten.